- Übersicht
- Kriterien und Methode
Kriterien und Methode
Hier steht, wie die Anbieter in der deutschen Ausgabe gefunden und bewertet werden. Zuerst kommt die Methode, dann die Anforderungen an Angaben und danach für jede Kategorie die Kriterien, der Suchrahmen, die durchsuchten Quellen und die bekannten Lücken.
Der Suchrahmen wird vor der Bewertung festgelegt
Für jede Kategorie lege ich vorab fest, welche Quellen durchsucht werden und nach welcher Regel ein Anbieter aufgenommen wird. Der Rahmen wird festgelegt, bevor ich mir die Kandidaten ansehe. Ändert er sich später, erhält die Kategorie eine neue Version und eine Zeile im Änderungsprotokoll.
Es werden nur Unternehmen aufgeführt. Welche Rechtsformen dazu zählen, erklärt die Datenschutzerklärung.
Die Übersicht enthält die Anbieter, die die Regel erfüllen und über die Quellen im Rahmen gefunden werden. Sie ist nicht vollständig, und die bekannten Lücken stehen unter jeder Kategorie. Websuchen und andere Suchwerkzeuge dienen nur dazu, Kandidaten zu finden, nie als Quelle für eine Angabe.
Jeder Kandidat erhält ein Ergebnis und einen Grund, auch die, die nicht veröffentlicht werden. Anbieter in derselben Kategorie werden nach denselben Kriterien bewertet. Fehlt eine Angabe, zeigt die Tabelle sie als fehlend. Standardmäßig richtet sich die Reihenfolge nach der Anzahl veröffentlichter Angaben, die meisten zuerst, bei Gleichstand alphabetisch. Die Zahl sagt nichts über Qualität, und es gibt keine Punkte.
Woher die Angaben stammen
Von wem eine Angabe stammt und wie gut sie gestützt ist, sind zwei verschiedene Fragen, und die Kennzeichnungen halten sie auseinander. Eine Angabe vom Anbieter behält die Kennzeichnung «Angabe des Anbieters», auch wenn etwas anderes sie stützt; sie erhält dann zusätzlich «Unabhängig belegt». Bevor eine Angabe veröffentlicht wird, ruft eine separate Prüfung die Quelle erneut ab. Enthält die Quelle die Angabe nicht, oder lässt sie sich nicht abrufen, wird die Angabe nicht veröffentlicht.
Gesetzliche Anforderungen und Regeln von Behörden werden nur aus amtlichen Quellen übernommen. Angaben wie «zertifiziert», «zugelassen» oder «KZBV-geprüft» stehen nur dann im Leitfaden, wenn eine amtliche Quelle sie belegt, etwa die Liste der KZBV oder die Verzeichnisse der gematik. Ein fehlender Eintrag wird als Lücke in der Recherche gezeigt, nicht als Befund über das Produkt.
Bei Medizinprodukten wie Implantaten, Alignern, Intraoralscannern und Behandlungseinheiten macht der Leitfaden keine Aussagen über klinische Wirkung, Haltbarkeit oder Behandlungsergebnisse. Es gibt keine Vorher-nachher-Bilder und keine Erfahrungsberichte von Zahnärzten oder Patienten. Aussagen von Anbietern werden wörtlich wiedergegeben und gekennzeichnet.
Preise
Alle Preise stehen in Euro, so wie die Quelle sie angibt. Ein Preis wird auf eine von drei Arten gezeigt:
- mit dem Betrag, dem Datum der Prüfung und dem, was laut Quelle enthalten ist. Ob ein Preis inkl. oder zzgl. MwSt. gilt, steht nur, wenn die Quelle es angibt; es wird nie angenommen;
- «Preis auf Anfrage (Angabe des Anbieters)», nur wenn der Anbieter selbst schreibt, dass der Preis auf Anfrage genannt wird;
- wurde kein öffentlicher Preis gefunden, steht auf der Seite «Grundpreis: kein öffentlicher Preis gefunden, Stand» und dahinter das Datum der Suche. Die Suche wird mit dem Datum und den durchsuchten Seiten beschrieben.
Der Leitfaden rechnet Preise nicht zusammen und rät nicht, für welchen Zeitraum ein Preis gilt. Grundpreis, Preis je weiterem Nutzer, Zusatzleistungen und Gebühren stehen einzeln, so wie die Quelle sie angibt. Preise hinter einer Anmeldung oder aus individuellen Angeboten sind nicht öffentlich und werden nicht gezeigt. In Kategorien mit Verbrauchsmaterial werden Artikelpreise nicht verglichen.
Wie viele Angaben veröffentlicht sind
Jede Zeile in den Vergleichen zeigt ein Kennzeichen wie «12 von 15 Angaben veröffentlicht». Die Zahl gibt an, wie viele der unten genannten Felder für dieses Angebot veröffentlicht sind. Das Kennzeichen zählt veröffentlichte Informationen, nicht Qualität.
Die Standardreihenfolge richtet sich nach der Anzahl veröffentlichter Angaben (die meisten zuerst), dann alphabetisch. Die Zahl zählt nur, welche festen Angaben der Anbieter öffentlich gemacht hat, für alle gleich. Sie ist keine Bewertung der Qualität. Die alphabetische Reihenfolge ist immer einen Klick entfernt, unter «Alphabetisch (A–Z)». Kein Anbieter bezahlt für Platzierung oder Darstellung. Das gilt auch für Angebote, die Dental Markedsføring gehören oder an denen Dental Markedsføring ein Interesse hat. Sie werden nach denselben Feldern gezählt wie alle anderen.
Die gezählten Felder
- Preis. Zählt, wenn das Angebot einen öffentlichen Preis hat. «Preis auf Anfrage» und «kein öffentlicher Preis gefunden» zählen nicht.
- Anbindungen. Zählt, wenn in den strukturierten Daten mindestens eine Anbindung genannt ist. Eine leere Liste zählt nicht.
- Herstellungsland. Gilt für Dentallabore. Zählt, wenn das Herstellungsland angegeben ist. «Herstellungsland nicht angegeben» zählt nicht.
- Verkäufer in Deutschland. Gilt für Implantat- und Aligner-Systeme, Behandlungseinheiten und Intraoralscanner. Zählt, wenn mindestens ein Verkäufer im Markt genannt ist. «Kein Verkäufer in Deutschland gefunden» zählt nicht.
- Kriterien der Kategorie. Jedes Kriterium, das für die Kategorie und den Angebotstyp des Angebots gilt, ist ein Feld. Es zählt, wenn der Wert eine Quelle hat. Eine Lücke zählt nicht. Vertragslaufzeit und Kündigung sowie der Ort der Datenverarbeitung sind solche Kriterien, wo sie für die Kategorie gelten.
Felder, die für die Kategorie oder den Angebotstyp nicht gelten, gehören nicht zur Zahl. Innerhalb einer Tabelle ist die Liste für jede Zeile gleich. Die Liste für jede Kategorie steht unter der Kategorie.
Anforderungen an Angaben
- Jede veröffentlichte Angabe und jeder Preis hat eine Quelle, ein Datum und eine eigene Quellenprüfung.
- Preise, die älter als 180 Tage sind, und andere Angaben, die älter als 365 Tage sind, müssen erneut geprüft werden.
- «Kein öffentlicher Preis gefunden» wird nur veröffentlicht, wenn die Suche beschrieben und von einer zweiten Prüfung wiederholt worden ist.
- Kandidaten erhalten ein Ergebnis: aufgenommen, ausgeschlossen, nicht überprüfbar, zurückgestellt, mit einem Grund (erfüllt die Aufnahmeregel, außerhalb der Kategorie, im Markt nicht verfügbar, mit minimalen Feldern nicht veröffentlichbar, Belege zu schwach, die Quelle war nicht erreichbar, Recherche nicht abgeschlossen).
- Angabe des Anbieters
- die eigene Angabe des Anbieters
- In der Quelle bestätigt
- die Quelle enthält die Angabe (das sagt nicht, dass die Angabe stimmt)
- Unabhängig belegt
- durch etwas anderes als den Anbieter gestützt
- Amtliche Quelle
- Gesetz, Verordnung, Behörde oder amtliches Register
Praxisgründung und Systemwahl
Version 2.7, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Praxissoftware, die der Anbieter nach eigenen Angaben betreibt oder betreut (gilt für it-dienstleister)
- Vor-Ort- und Fernsupport (gilt für it-dienstleister)
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten (gilt für it-dienstleister)
- Vertragslaufzeit und Kündigung (gilt für website und marketing, it-dienstleister)
- TI-Anbindung durch den Anbieter (gilt für it-dienstleister)
- Datensicherung, Auftragsverarbeitung und IT-Sicherheit (gilt für it-dienstleister)
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support) (gilt für it-dienstleister)
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
IT-Dienstleister
- Preis
- Anbindungen
- Praxissoftware, die der Anbieter nach eigenen Angaben betreibt oder betreut
- Vor-Ort- und Fernsupport
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- TI-Anbindung durch den Anbieter
- Datensicherung, Auftragsverarbeitung und IT-Sicherheit
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Website und Marketing
- Preis
- Anbindungen
- Vertragslaufzeit und Kündigung
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: IT-Betreuung: IT-Dienstleister mit dokumentiertem Angebot für Zahnarztpraxen in Deutschland (Unterstützung deutscher Praxissoftware, Installation oder Betrieb des TI-Zugangs oder Bezug zur Zahnmedizin in öffentlichem Material) und öffentlicher Leistungsinformation. Allgemeine IT-Dienstleister ohne dokumentierten Bezug zu Zahnarztpraxen sind nicht dabei, ebenso Anbieter ohne Angebot in Deutschland. Anbieter von Praxissoftware, die selbst IT-Betrieb anbieten, werden unter demselben Anbieter wie bei der Praxissoftware geführt. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Viele IT-Dienste für Praxen werden von Einzelpersonen betrieben; sie fallen weg. Die Tabelle Website und Marketing wird in Deutschland nicht veröffentlicht.
Durchsucht:
- Öffentliche Partnerseiten der Praxissoftware dieses Leitfadens für IT-Betrieb und TI-Installation (Anbieterquelle)
- gematik: TI-Zugang für Zahnarztpraxen (gelesen); Seiten zu TI-Gateway, Konnektoren und Zulassungen nicht gelesen (Namen zugelassener TI-Dienste erst nach Abruf und nur als Produkt- und Firmennamen) (amtliche Quelle)
- Bundeszahnärztekammer, Landeszahnärztekammern und deutsche Fachpresse für Zahnärzte (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen auf Deutsch, zum Beispiel «it sicherheit zahnarztpraxis», «ti gateway», «it dienstleister zahnarztpraxis» und «ti installation zahnarztpraxis» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) für dieselben Suchen (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Eigene öffentliche Seiten der Kandidaten: zuerst das Impressum (Rechtsform), dann Leistungs-, Preis- und AGB-Seiten (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Strahlenschutzvorschriften, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (nicht abrufbar) und eine Quelle der Datenschutzkonferenz zur Auftragsverarbeitung wurden nicht abgerufen; dazu gibt es keine Aussage, bis die Quellen eingetragen sind. Zur IT-Sicherheitsrichtlinie wurde nur die Übersichtsseite der KZBV gelesen, nicht die Richtlinie selbst.
- Die ePA-Seite der KZBV ist wahrscheinlich veraltet.
- Viele IT-Dienstleister für Praxen sind klein; wer keine GmbH oder andere neutral benannte Gesellschaft ist oder die Rechtsform nicht im eigenen Impressum angibt, wird ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
- Die Praxisübernahme ist nicht Teil des Vergleichs und hat in dieser Version keine amtliche Quelle.
Praxisverwaltungssoftware
Version 2.8, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Betrieb (Cloud, lokaler Server oder beides)
- Datenexport beim Systemwechsel
- Online-Terminbuchung (eigen oder integriert)
- Automatische Terminerinnerungen
- Anbindung an Röntgen- und Bildsoftware
- Digitale Anamnese
- Elektronische Überweisungen und Arztbriefe
- Integrierte Zahlung oder Rechnungsstellung
- Statistiken und Auswertungen
- Patientenportal oder Patienten-App
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, und Auftragsverarbeitung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Datenübernahme aus einem anderen System
- Regulatorischer Status
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
- KZBV-Eignungsfeststellung (Herstellerliste)
- Unterstützte TI-Anwendungen
- KZBV-Systemwechselschnittstelle
- Abrechnung nach BEMA und GOZ
- TI-Anbindung durch den Anbieter
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Betrieb (Cloud, lokaler Server oder beides)
- Datenexport beim Systemwechsel
- Online-Terminbuchung (eigen oder integriert)
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, und Auftragsverarbeitung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Regulatorischer Status
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
- KZBV-Eignungsfeststellung (Herstellerliste)
- Unterstützte TI-Anwendungen
- KZBV-Systemwechselschnittstelle
- Abrechnung nach BEMA und GOZ
- TI-Anbindung durch den Anbieter
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Eine Praxissoftware (Praxisverwaltungssystem, PVS) für Zahnarztpraxen, auch kieferorthopädische Praxen, die Zahnarztpraxen in Deutschland angeboten wird und zu der es öffentliche Produktinformation gibt. Das deutsche Angebot muss auf den eigenen Seiten des Anbieters stehen: eine deutsche Produktseite für Praxen in Deutschland und mindestens ein deutscher Bezug (KZV-Abrechnung oder Eintrag in der Liste der KZBV, Telematikinfrastruktur, BEMA/GOZ, deutsche Gesellschaft oder Niederlassung oder dokumentierte Nutzung in Deutschland). Eine deutsche Sprachfassung einer globalen Vorlage reicht nicht. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Nicht aufgenommen werden Software nur für Röntgen und Bildbearbeitung, Terminbuchung, Patientenkommunikation oder digitale Anamnese, Abrechnungsgesellschaften, Anbieter von TI-Zugängen ohne eigenes PVS sowie Systeme nur für Krankenhäuser, Universitätskliniken oder öffentliche Einrichtungen ohne Angebot für private Praxen.
Durchsucht:
- KZBV: Herstellerliste und EDV-Statistik (kommerzielle Praxisverwaltungssysteme mit Eignungsfeststellung der KZBV und Kennzeichnung der Systemwechselschnittstelle; nur Programm- und Firmennamen; die EDV-Statistik wird nicht als Marktanteil genutzt) (official register)
- KZBV: Telematikinfrastruktur, Elektronisches Rezept und FAQ zum Start der ePA (Hintergrund zu TI-Anwendungen; die ePA-Seite ist wahrscheinlich veraltet, keine Aussage zur ePA-Pflicht) (amtliche Quelle)
- Sozialgesetzbuch V § 372 (Abrechnung mit der KZV setzt eine Konformitätsbewertung voraus; nur wörtlich nach erneutem Abruf) (amtliche Quelle)
- gematik: Zahnarztpraxen, Fachportal Primärsysteme (Bestätigungsübersicht; nur exakte Produktabfrage) und Zulassungen (nicht gelesen, keine Aussage) (amtliche Quelle)
- KZBV: Checkliste für die PVS-Wahl (Hintergrund zu Vertragslaufzeit, Datenexport, Systemwechsel und dem, was die Praxis klären sollte; keine Aussage zu einem bestimmten Anbieter) (amtliche Quelle)
- BfArM und EUDAMED (nur wenn der Anbieter selbst einen MDR-Status angibt; EUDAMED nie als amtliche Quelle) (amtliche Quelle)
- Bundeszahnärztekammer, Landeszahnärztekammern und deutsche Fachpresse für Zahnärzte (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen auf Deutsch, zum Beispiel «zahnarztsoftware», «praxisverwaltungssystem zahnarzt», «kzbv herstellerliste» und «praxissoftware wechseln» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) für dieselben Suchen (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Praxissoftware aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert) und aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA, die ein Angebot in Deutschland angeben (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Öffentliche Partner- und Schnittstellenlisten der Anbieter (ohne Login) (Anbieterquelle)
- Eigene öffentliche Seiten der Kandidaten: zuerst das Impressum (Rechtsform), dann Produkt-, Preis- und AGB-Seiten, Auftragsverarbeitungsvertrag und Hilfeseiten ohne Login (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Die Herstellerliste der KZBV zeigt kein Stand-Datum; die Liste des Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswesen nach § 387 SGB V und mehrere Seiten der gematik (Zulassungen, TI-Gateway und Konnektoren) wurden nicht gelesen.
- Die ePA-Seite der KZBV ist wahrscheinlich veraltet; die ePA-Pflicht wurde nicht überprüft.
- BEMA und GOZ, § 371 SGB V und der Text der IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV wurden nicht abgerufen.
- Marktanteile werden nicht genannt, und Preise sind selten öffentlich.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
- Kieferorthopädische Systeme sind nach derselben Regel dabei, gibt es aber wahrscheinlich auch als Module allgemeiner Praxissoftware; das Modul wird dann unter demselben Angebot erfasst.
Behandlungseinheiten
Version 1.7, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Art der Einheit
- Instrumentenführung
- Preis
- Röntgen und Kamera an der Einheit
- Wasserhygiene in der Einheit
- Installation und Service in Deutschland
- Für Linkshänder umrüstbar
- Chirurgie-/Implantatmotor
- Apexlokator
- Patientenstuhl ohne Einheit
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Verkäufer in Deutschland
- Art der Einheit
- Instrumentenführung
- Preis
- Röntgen und Kamera an der Einheit
- Wasserhygiene in der Einheit
- Installation und Service in Deutschland
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Eine Behandlungseinheit (Patientenstuhl, Instrumententräger und Assistenzelement) oder mobile Einheit eines identifizierten Herstellers, wenn öffentliche Dokumentation zeigt, dass Zahnarztpraxen in Deutschland das Modell kaufen können (deutscher Verkäufer, eigener Vertrieb des Herstellers in Deutschland oder belegte Lieferung nach Deutschland), und es eine öffentliche Produktquelle gibt. Ein Eintrag pro Modell; Hersteller, Modell und deutscher Verkäufer werden getrennt gezeigt. Ein Patientenstuhl ohne Einheit ist dabei, wenn er nachweislich an Zahnarztpraxen verkauft wird. Eine österreichische oder schweizerische Seite allein oder «DACH» ohne Nennung Deutschlands belegt keinen Vertrieb in Deutschland. Ergonomie, Haltbarkeit und klinische Qualität werden nicht bewertet. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Das gilt für Hersteller und deutschen Verkäufer (sind die Seiten eines ausländischen Herstellers nicht abrufbar: seine eigene EUDAMED-Registrierung). Ein deutscher Verkäufer ohne solche Rechtsform wird nicht erfasst; ist er der einzige Beleg für Deutschland, entfällt das Modell, sofern der Hersteller Deutschland nicht selbst belegt. Nicht dabei sind gebrauchte und aufbereitete Einheiten allein, Behandler- und Assistenzstühle allein, einzelne Instrumente und Handstücke sowie eigenständige Röntgengeräte und Kameras.
Durchsucht:
- Deutsche Produktseiten, Broschüren und Produktblätter der Hersteller sowie ihre Händlersuche für Deutschland (Anbieterquelle)
- Weitere Hersteller aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert; nur Namen zum Prüfen, nie Quelle) (Rechercheansatz)
- Eigene Seiten deutscher Verkäufer und Serviceanbieter (Dentaldepots und Technikbetriebe, die Behandlungseinheiten in Deutschland verkaufen, installieren und warten) (Anbieterquelle)
- EUDAMED, öffentliche Akteurs- und Produktmodule (nur Name des Akteurs, SRN, Land und Rolle; nie Kontaktpersonen; nennt keine Vertriebsländer) (official register)
- BfArM: FAQ zur Registrierung im DMIDS (keine nationale Registrierungspflicht für Händler, daher keine deutsche Händlerliste) (amtliche Quelle)
- Technische Dokumentation der Hersteller: Gebrauchsanweisungen, Installationsanforderungen und Dokumentation zur Wasseraufbereitung der Einheit (Anbieterquelle)
- Deutsche Fachpresse für Zahnärzte und Dentalmessen (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen und DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) auf Deutsch, zum Beispiel «behandlungseinheit zahnarzt», «zahnarztstuhl», «dentaleinheit» und «zahnarztstuhl kosten» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Hersteller aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
Bekannte Lücken
- Es gibt kein öffentliches Register der in Deutschland verkauften Behandlungseinheiten; EUDAMED nennt den Hersteller, nicht den Vertrieb je Land, und für Händler gibt es keine deutsche Registrierung.
- Die meisten Verkäufer nennen Preise nur auf Anfrage; für die meisten Grundpreise wurde kein öffentlicher Preis gefunden.
- Dasselbe Modell lässt sich auf viele Arten konfigurieren; die Tabelle zeigt, was die Quelle als verfügbar nennt, nicht was eine bestimmte Praxis geliefert bekommt.
- Installationsanforderungen (Technikraum, Abfluss, Druckluft, Wasseraufbereitung) hängen von den Räumen ab und werden nicht bewertet; Strahlenschutzvorschriften, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (nicht abrufbar) und Hygieneanforderungen wurden nicht abgerufen.
- Eigentums- und Konzernverhältnisse der Hersteller werden nur mit einer datierten Quelle genannt, nie aus Suchtreffern.
- Kleine deutsche Technikbetriebe in persönlicher Rechtsform fallen wegen der Rechtsformregel weg.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
- PDF-Produktblätter und Gebrauchsanweisungen, die nicht als Text gespeichert werden konnten, wurden nicht verwendet.
Intraoralscanner
Version 1.7, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Art des Scanners
- Preis
- Offener Export (STL, PLY, OBJ)
- Lizenz und Abonnement
- Versand an das Labor
- Service und Leihscanner in Deutschland
- Kabellos
- Intraoralkamera oder Kariesfunktion
- Simulation für die Kieferorthopädie
- Anbindung an Chairside-Fertigung
- In Deutschland verkauft von
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Verkäufer in Deutschland
- Art des Scanners
- Preis
- Offener Export (STL, PLY, OBJ)
- Lizenz und Abonnement
- Versand an das Labor
- Service und Leihscanner in Deutschland
- In Deutschland verkauft von
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Ein Intraoralscanner (Handstück mit Software für digitale Abformungen, mit oder ohne Kabel) eines identifizierten Herstellers, wenn öffentliche Dokumentation zeigt, dass Zahnarztpraxen in Deutschland das Modell kaufen oder leasen können (deutscher Händler, eigener Vertrieb des Herstellers in Deutschland oder belegte Lieferung nach Deutschland), und es eine öffentliche Produktquelle gibt. Ein Eintrag pro Modell; Hersteller, Modell und deutscher Verkäufer werden getrennt gezeigt. Deutschland muss ausdrücklich genannt sein: «DACH», «Europa» oder eine deutsche Fassung einer globalen Seite allein reichen nicht. Genauigkeit, Scangeschwindigkeit und klinische Qualität werden nicht bewertet. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Das gilt für Hersteller und deutschen Verkäufer (sind die Seiten eines ausländischen Herstellers nicht abrufbar: seine eigene EUDAMED-Registrierung). Ein deutscher Verkäufer ohne solche Rechtsform wird nicht erfasst; ist er der einzige Beleg für Deutschland, entfällt das Modell, sofern der Hersteller Deutschland nicht selbst belegt. Nicht dabei sind gebrauchte und aufbereitete Scanner allein, Labor- und Tischscanner, eigenständige Software sowie Fräseinheiten und 3D-Drucker allein.
Durchsucht:
- EUDAMED, öffentliche Akteurs- und Produktmodule (nur Name des Akteurs, SRN, Land und Rolle; nie Kontaktpersonen; nennt keine Vertriebsländer) (official register)
- BfArM: FAQ zur Registrierung im DMIDS (keine nationale Registrierungspflicht für Händler, daher keine deutsche Händlerliste) (amtliche Quelle)
- Eigene Produktseiten, Broschüren und Produktblätter der Hersteller für Deutschland sowie ihre Händlersuche für Deutschland (Anbieterquelle)
- Technische Dokumentation der Hersteller: Gebrauchsanweisung, Systemanforderungen, Exportformate und Lizenzbedingungen der Software (Anbieterquelle)
- Deutsche Fachpresse für Zahnärzte und Dentalmessen (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen und DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) auf Deutsch, zum Beispiel «intraoralscanner», «intraoralscanner zahnarzt», «digitale abformung zahnarzt» und «intraoralscanner preis» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Hersteller und Verkäufer aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA, die auch einen Vertrieb in Deutschland angeben (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Eigene Seiten deutscher Verkäufer und Serviceanbieter (Dentaldepots und Ausrüstungsanbieter, die Scanner verkaufen, vermieten und warten): Produktseite, Preisliste, AGB und Wartungsvertrag (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Es gibt kein öffentliches Register der in Deutschland verkauften Intraoralscanner; EUDAMED nennt keine Vertriebsländer, und für Händler gibt es keine deutsche Registrierung.
- Die meisten Verkäufer nennen Preise nur auf Anfrage; für die meisten Grundpreise wurde kein öffentlicher Preis gefunden.
- Lizenz- und Abonnementbedingungen ändern sich oft und sind nicht immer öffentlich; die Tabelle zeigt, was die Quelle am Prüfdatum sagt.
- Welche Dateiformate ein bestimmtes Labor annimmt, hängt vom Labor ab und wird hier nicht bewertet.
- Genauigkeit, Scangeschwindigkeit und klinische Qualität werden nicht bewertet, und Angaben dazu sind ausgelassen.
- PDF-Quellen, die nicht als Text gespeichert werden konnten, wurden nicht verwendet.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
Implantatsysteme
Version 2.9, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Regulatorischer Status
- Verbindungsarten
- Material und Oberfläche
- Digitale Komponenten
- Navigierte Chirurgie
- Kurze Implantate (6 mm oder kürzer)
- Durchmesserreduzierte Implantate (unter 3,5 mm)
- Garantie
- Chirurgie-Kassette eines anderen Systems verwendbar
- Bestellung im Onlineshop für Deutschland
- Fortbildung und Support in Deutschland
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Verkäufer in Deutschland
- Regulatorischer Status
- Verbindungsarten
- Material und Oberfläche
- Digitale Komponenten
- Fortbildung und Support in Deutschland
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Ein Eintrag pro Implantatsystem, identifiziert durch den rechtlichen Hersteller (wie in EUDAMED, auf der Kennzeichnung oder in der Gebrauchsanweisung) und den Systemnamen. Das System ist dabei, wenn der Hersteller oder ein deutscher Verkäufer belegt, dass es für Praxen in Deutschland erhältlich ist (deutscher Verkäufer, deutsche Vertriebsgesellschaft des Herstellers oder belegte Lieferung nach Deutschland). Der deutsche Verkäufer wird mit der Rolle erfasst, die die Quelle nennt; verkauft ein deutscher Hersteller direkt, ist er zugleich Verkäufer. Belegt der Hersteller die Lieferung nach Deutschland, ohne dass ein deutscher Verkäufer gefunden wurde, steht dort «kein Händler in Deutschland gefunden». Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Das gilt für Hersteller und deutschen Verkäufer (sind die Seiten eines ausländischen Herstellers nicht abrufbar: seine eigene EUDAMED-Registrierung). Ein deutscher Verkäufer ohne solche Rechtsform wird nicht erfasst; ist er der einzige Beleg für Deutschland, entfällt das System, sofern der Hersteller Deutschland nicht selbst belegt. Nicht aufgenommen werden reine Komponentenhersteller ohne eigenes System. Ein fehlender EUDAMED-Eintrag schließt nicht aus; er wird beim regulatorischen Status gezeigt.
Durchsucht:
- EUDAMED, öffentliche Akteurs- und Produktmodule (nur Name des Akteurs, SRN, Land und Rolle; nie Kontaktpersonen; nennt keine Vertriebsländer); in dieser Runde nicht abgerufen (official register)
- BfArM: Übergang vom DMIDS zu EUDAMED und FAQ zur Registrierung im DMIDS (Rahmen: neue Produkte seit 28.05.2026 in EUDAMED; keine nationale Registrierungspflicht für Händler) (amtliche Quelle)
- Eigene Deutschlandseiten der Hersteller und ihre Händlersuche für Deutschland (Anbieterquelle)
- Hersteller aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert; nur Namen zum Prüfen, nie Quelle) (Rechercheansatz)
- Deutsche Fachpresse für Zahnärzte, Fachgesellschaften für Implantologie und Dentalmessen (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen und DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) auf Deutsch, zum Beispiel «implantathersteller», «implantatsysteme», «implantatsystem zahnarzt» und «implantatmarken» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Systeme aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Technische Dokumentation, Kataloge und Gebrauchsanweisungen der Hersteller (öffentlich, ohne Login) sowie Onlineshops deutscher Verkäufer (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Es gibt keine öffentliche deutsche Liste der Implantatsysteme am Markt; EUDAMED nennt keine Vertriebsländer und ist nicht für alle Produkte vollständig, und der öffentliche Teil des DMIDS erfordert ein Login.
- Websites großer Hersteller können den automatischen Abruf ablehnen; dann dient die eigene EUDAMED-Registrierung des Herstellers als Produktquelle.
- § 11 Heilmittelwerbegesetz (Nr. 7 bis 9, 11 und 12) wurde nicht gelesen; wie weit eine offene Seite über Implantate gehen darf, ist eine Frage für eine juristische Prüfung.
- PDF-Quellen (Gebrauchsanweisungen, Kataloge), die nicht als Text gespeichert werden konnten, wurden nicht verwendet.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
Geräte, Service und Finanzierung
Version 2.6, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Gerätearten
- Marken und Hersteller
- Leihgerät während der Reparatur
- Einweisung in die Geräte
- Fernwartung
- Werkstatt für Instrumentenreparatur
- Gewährleistung auf Reparaturen
- Validierung der Aufbereitung
- Inzahlungnahme von Altgeräten
- Bevorzugter Service mit Wartungsvertrag
- Installation und Service in Deutschland
- Wartungsverträge
- Leasing und Finanzierung
- Röntgen: Dokumentation und Prüfungen
- Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) nach MPBetreibV
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Gerätearten
- Marken und Hersteller
- Installation und Service in Deutschland
- Wartungsverträge
- Leasing und Finanzierung
- Röntgen: Dokumentation und Prüfungen
- Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) nach MPBetreibV
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Anbieter, die Praxisausrüstung (Behandlungseinheiten, Scanner, Röntgen und DVT, Sterilisation und Aufbereitung, Kompressoren und Absaugung) an Zahnarztpraxen in Deutschland verkaufen, installieren, warten oder finanzieren, mit öffentlicher Information über das Angebot in Deutschland. Ein allgemeiner Ausrüstungs- oder Finanzierungsanbieter ist nur dabei, wenn seine eigenen Seiten ein Angebot für Zahnarztpraxen in Deutschland belegen. Reine Finanzierungsgesellschaften (Banken, Leasinggesellschaften) erscheinen nur als Firmenname bei der Finanzierung eines Verkäufers, nicht als eigener Eintrag. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Kleine Servicebetriebe, Medizintechniker und Sachverständige sind oft Einzelunternehmen und fallen dann weg. Nicht aufgenommen werden reiner Gebrauchthandel und Anbieter ohne Angebot in Deutschland.
Durchsucht:
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung § 11 (sicherheitstechnische Kontrollen; am 19.10.2026 nicht abrufbar, keine Aussage, bis die richtige Adresse eingetragen ist) (amtliche Quelle)
- Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung (Röntgen in der Zahnarztpraxis, Sachverständigenprüfung, Zahnärztliche Stellen; nicht abgerufen, keine Aussage, auch nicht zu DVT) (amtliche Quelle)
- BfArM: FAQ zur Registrierung im DMIDS (keine nationale Registrierungspflicht für Händler, daher keine amtliche Liste für Händler- oder Servicerollen) (amtliche Quelle)
- Deutschlandseiten der Hersteller und ihre Listen autorisierter Händler und Servicewerkstätten (Anbieterquelle)
- Anbieter aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert) und aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden und Dänemark, die ein Angebot in Deutschland angeben; Banken und Leasinggesellschaften nur als Hinweis auf die Finanzierung der Verkäufer (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Deutsche Fachpresse für Zahnärzte, Dentalmessen und Verbände des Dentalhandels (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen und DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) auf Deutsch, zum Beispiel «leasing zahnarztpraxis», «dentaltechnik service», «sicherheitstechnische kontrolle zahnarztpraxis» und «röntgen konstanzprüfung zahnarzt» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Eigene öffentliche Seiten der Kandidaten: zuerst das Impressum (Rechtsform), dann Produkt, Service, Wartungsverträge, Finanzierung und AGB (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung war nicht abrufbar; Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung und die Regeln der Zahnärztlichen Stellen wurden nicht abgerufen. Bis dahin hat die Kategorie keine Aussagen aus amtlichen Quellen.
- Es gibt keine öffentliche Liste der Servicefirmen für Dentalausrüstung in Deutschland; kleine Servicebetriebe in persönlicher Rechtsform fallen wegen der Rechtsformregel weg.
- Hygiene- und Aufbereitungsanforderungen (KRINKO/RKI, § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung) wurden nicht untersucht und sind keine Kriterien; Angaben zur Validierung der Sterilisation geben nur den Anbieter wieder.
- Elektrische Sicherheit (DGUV V3) und Druckbehälter wurden nicht untersucht und sind keine Kriterien.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
Dentallabore
Version 2.6, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Produktarten
- Nimmt digitale Abformungen an (Intraoralscan)
- Angegebene Fertigungszeit
- Erklärung für Sonderanfertigungen
- CAD/CAM oder Fräsen
- Kostenloser Versand oder Abholung
- Angegebene Gewährleistung oder Garantie
- Digitale Auftragserteilung
- Auftragsverfolgung
- Scanner-Angebot für die Praxis
- ISO-zertifizierte Fertigung
- CE-gekennzeichnete Materialien oder Produkte
- Fortbildungen für Praxen
- Lieferung nach Deutschland
- Preise nach BEL II oder BEB
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Herstellungsland
- Produktarten
- Nimmt digitale Abformungen an (Intraoralscan)
- Angegebene Fertigungszeit
- Erklärung für Sonderanfertigungen
- Lieferung nach Deutschland
- Preise nach BEL II oder BEB
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Haupttabelle: Labore, deren Lieferung nach Deutschland bestätigt ist, wenn eine abrufbare Quelle sagt, dass das Labor nach Deutschland oder an deutsche Praxen liefert, dass der Verkäufer eine deutsche Gesellschaft ist, die die Arbeit deutschen Praxen anbietet, oder dass das Labor ein deutschsprachiges Angebot mit deutschen Lieferbedingungen oder Preisen für deutsche Praxen hat. Eigener Abschnitt: Labore, deren Lieferung nach Deutschland nicht bestätigt ist, wenn es konkrete Anzeichen für eine Ausrichtung auf Deutschland gibt; «weltweit» oder «Europa» allein reichen nicht. Auslandslabore werden nach denselben Kriterien bewertet, Herstellungsland und Sitz des Verkäufers werden erfasst. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person in Firma oder Domain werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Da viele deutsche Labore Einzelunternehmen oder GbR sind oder den vollen Namen des Inhabers tragen, zeigt die Kategorie nur einen Teil des Marktes. Nicht aufgenommen werden reine Fräszentren ohne zahntechnische Leistungen für Praxen, Praxislabore, die nur für die eigene Praxis fertigen, und Betriebe, die nur direkt an Patienten liefern.
Durchsucht:
- BfArM: FAQ zur Registrierung im DMIDS und Übergang vom DMIDS zu EUDAMED (Rahmen; keine nationale Registrierungspflicht für Händler; nennt Dentallabore nicht gesondert) (amtliche Quelle)
- EUDAMED (nur Name des Akteurs, SRN, Land und Rolle; nie Kontaktpersonen; nur für Labore, die auch als Hersteller anderer Produkte registriert sind) (official register)
- Websuchen und DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) auf Deutsch, zum Beispiel «dentallabor», «zahntechnisches labor», «auslandszahnersatz labor» und «dentallabor wechseln», sowie auf Englisch «dental lab ship to Germany» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Öffentliche Partnerseiten von Scanner- und Materialanbietern (ohne Login) (Anbieterquelle)
- Labore aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert) und aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden und Dänemark, die auch eine Lieferung nach Deutschland angeben (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Eigene öffentliche Seiten der Kandidaten: zuerst das Impressum (Rechtsform), dann Produkte, Lieferbedingungen, digitale Abformungen und Preislisten, auch deutschsprachige Seiten ausländischer Labore und deutsche Vertriebsbüros (Anbieterquelle)
- VDZI, Zahntechniker-Innungen, deutsche Fachpresse für Zahnärzte und Zahntechniker sowie Dentalmessen (nur Suchtreffer, nie Mitgliederlisten; nur Namen zum Prüfen, nie Quelle) (Branchenquelle)
Bekannte Lücken
- BEL II, BEB und § 12 Umsatzsteuergesetz (Steuersatz für Zahntechnik) wurden nicht gelesen; eine deutsche Anleitung zu Sonderanfertigungen nach MDR wurde nicht abgerufen.
- Es gibt keine öffentliche Liste der Dentallabore in Deutschland, die ohne personenbezogene Daten genutzt werden kann, und keine Größenreferenz.
- Viele deutsche Labore fallen wegen der Rechtsformregel weg (Einzelunternehmen, GbR, GmbH mit dem vollen Namen des Inhabers); der Leitfaden zeigt daher nur einen Teil des Marktes, und das steht auf der Seite.
- Lieferung nach Deutschland und Lieferkosten ausländischer Labore bleiben oft unbestätigt oder werden nicht gefunden.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
Dentaldepots
Version 2.7, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Sortimentsbereiche
- Hersteller, die der Lieferant nach eigenen Angaben führt
- Bestellwege
- Versandkostenfreie Lieferung
- Lieferung am nächsten Werktag
- Express- oder Eillieferung
- Angegebene Rückgabefrist
- Fortbildungen und Schulungen
- Individuelle Schulungen für die Praxis
- Leihgerät während des Service
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
- Lieferung in Deutschland
- Technischer Service und Support
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Sortimentsbereiche
- Hersteller, die der Lieferant nach eigenen Angaben führt
- Bestellwege
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
- Lieferung in Deutschland
- Technischer Service und Support
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Großhändler und Händler (Dentaldepots, Dentalfachhandel, Onlineshops für Praxen), die Verbrauchsmaterial, Instrumente oder Ausrüstung direkt an Zahnarztpraxen in Deutschland verkaufen, mit öffentlichem Sortiment oder Onlineshop für Praxen und einem deutschen Angebot (deutscher Onlineshop oder AGB mit Lieferbedingungen, Lieferung in Deutschland). Der Eintrag ist immer der Händler, der an die Praxis in Deutschland verkauft; Hersteller, die nur über Händler verkaufen, erscheinen nur als vertretene Hersteller, und die Rolle wird so erfasst, wie die Quelle sie nennt. Ein allgemeiner medizinischer Lieferant ist nur dabei, wenn seine eigenen Seiten ein Angebot für Zahnarztpraxen in Deutschland belegen (eigener Dentalbereich oder Dentalkatalog). Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Nicht aufgenommen werden allgemeine medizinische Großhändler ohne Dentalsortiment, Verkauf nur an Verbraucher, Anbieter, die nur Implantatsysteme oder Aligner verkaufen, sowie Marktplätze, Einkaufs- und Preisvergleichsplattformen, auf denen Dritte verkaufen.
Durchsucht:
- BfArM: FAQ zur Registrierung im DMIDS und Übergang vom DMIDS zu EUDAMED (keine nationale Registrierungspflicht für Händler, daher keine deutsche Händlerliste) (amtliche Quelle)
- EUDAMED, öffentliches Akteursmodul (nur Name des Akteurs, SRN, Land und Rolle; nie Kontaktpersonen; nur zur Stützung der Importeursrolle, wo sie registriert ist) (official register)
- Eigene Seiten der Hersteller zur Händlersuche in Deutschland (Anbieterquelle)
- Verband des Dentalhandels, deutsche Fachpresse für Zahnärzte und Dentalmessen (Mitglieder- und Ausstellerlisten nur ohne Personennamen; nur Namen zum Prüfen, nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen und DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) auf Deutsch, zum Beispiel «dentaldepot», «dentalbedarf online shop», «zahnarztbedarf großhandel» und «dentalfachhandel» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Händler aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert) und aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA, die ein Angebot in Deutschland angeben (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Eigene öffentliche Seiten der Kandidaten: zuerst das Impressum (Rechtsform), dann Sortiment, AGB, Lieferbedingungen und Service (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Für Händler gibt es keine nationale Registrierungspflicht und daher keine öffentliche Liste der Dentaldepots in Deutschland.
- Der Name des Branchenverbands für den Dentalhandel sowie die Dentalmessen und ihre Ausstellerlisten wurden nicht überprüft.
- Viele Preise liegen hinter einem Login und werden nicht abgerufen; deutsche Depots haben oft vereinbarte Preise.
- Kleine Onlineshops, die Einzelunternehmen oder GbR sind, fallen wegen der Rechtsformregel weg; die Abdeckung ist daher kleiner als der Markt.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
- Einkaufs- und Preisvergleichsplattformen sind keine Einträge und erhalten keine eigene Zeile.
Aligner-Systeme
Version 1.7, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Regulatorischer Status
- Voraussetzungen für Anwender
- Behandlungsplanung
- Scanner und Abformung
- Pakete und Leistungsumfang
- Retainer werden angeboten
- Korrekturrunden (Refinements) inklusive
- Fernüberwachung des Patienten
- App für Patienten
- Patienten können das geplante Ergebnis digital ansehen
- Garantieersatz für Schienen
- Kostenloser Behandlungsvorschlag
- DVT-Integration in der Planung
- Browserbasierte Planung
- Abrechnung pro Schiene
- Fortbildung und Support in Deutschland
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Verkäufer in Deutschland
- Regulatorischer Status
- Voraussetzungen für Anwender
- Behandlungsplanung
- Scanner und Abformung
- Pakete und Leistungsumfang
- Fortbildung und Support in Deutschland
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Ein System herausnehmbarer, transparenter Schienen zur Zahnkorrektur (Aligner), das eine Zahnarzt- oder kieferorthopädische Praxis für einen Patienten in Auftrag gibt, von einem identifizierten Hersteller, wenn eine abrufbare Quelle belegt, dass Praxen in Deutschland das System beziehen können (deutscher Verkäufer, Vertriebspartner oder Labor, eigener Vertrieb des Herstellers in Deutschland oder belegte Lieferung nach Deutschland), und es eine öffentliche Produktquelle für Behandler gibt. Deutschland muss ausdrücklich genannt sein: «DACH» ohne Nennung Deutschlands oder «Europa» allein belegen keinen Zugang in Deutschland. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Das gilt für Hersteller und deutschen Verkäufer (sind die Seiten eines ausländischen Herstellers nicht abrufbar: seine eigene EUDAMED-Registrierung). Ein deutscher Verkäufer ohne solche Rechtsform wird nicht erfasst; ist er der einzige Beleg für Deutschland, entfällt das System, sofern der Hersteller Deutschland nicht selbst belegt. Nicht aufgenommen werden direkt an Patienten verkaufte Schienen, reine Planungssoftware und Ausrüstung für die Eigenherstellung, reine Retentions-, Bleaching-, Aufbiss- und Schnarchschienen sowie festsitzende Apparaturen. Fehlende regulatorische Dokumentation schließt nicht aus; sie wird als Lücke gezeigt.
Durchsucht:
- Eigene Seiten der Hersteller für Behandler in Deutschland oder mit ausdrücklicher Nennung Deutschlands (Zertifizierung, Bedingungen und Preislisten) (Anbieterquelle)
- Eigene Produkt- und Auftragsseiten deutscher Verkäufer, Depots und Labore (Anbieterquelle)
- EUDAMED, öffentliche Akteurs- und Produktmodule (nur Name des Akteurs, SRN, Land und Rolle; nie Kontaktpersonen; nennt keine Vertriebsländer) und öffentliche Konformitätserklärungen der Hersteller (official register)
- BfArM: FAQ zur Registrierung im DMIDS und Übergang vom DMIDS zu EUDAMED (Rahmen der Registrierung; keine weitere Aussage zu Alignern) (amtliche Quelle)
- Technische Dokumentation der Hersteller: Gebrauchsanweisung, Produktblätter, Liste freigegebener Intraoralscanner und Dateiformate (Anbieterquelle)
- Kurskalender der Hersteller oder deutscher Verkäufer in Deutschland (Thema, Ort, Sprache, Preis; nie Kursleiter) (Anbieterquelle)
- Deutsche Fachpresse für Zahnärzte und Kieferorthopäden sowie Dentalmessen (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen und DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) auf Deutsch, zum Beispiel «alignersysteme», «aligner hersteller», «aligner zertifizierung zahnarzt» und «invisalign anbieter werden» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Systeme aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert) und aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
Bekannte Lücken
- Es gibt kein öffentliches Register der in Deutschland verkauften Alignersysteme; EUDAMED nennt keine Vertriebsländer.
- Viele Hersteller haben Behandlerseiten und Preislisten hinter einem Login; für die meisten Grundpreise wurde kein öffentlicher Preis gefunden, oder es gibt den Preis nur auf Anfrage.
- Websites großer Hersteller können den automatischen Abruf ablehnen; dann gilt die Ausnahme für Produktquellen aus dem Rahmen für Implantatsysteme.
- Aligner sind oft Sonderanfertigungen ohne eigene EUDAMED-Registrierung je System; eine deutsche Anleitung zu Sonderanfertigungen nach MDR wurde nicht abgerufen.
- § 11 Heilmittelwerbegesetz wurde nicht vollständig gelesen; die Seite ist bei der Frage nach Werbung außerhalb der Fachkreise die am stärksten betroffene des Leitfadens.
- Die Eigenherstellung in der Praxis (gedruckte Aligner mit eigener Planungssoftware) ist in dieser Version nicht enthalten, und klinische Dokumentation wird nicht bewertet.
- Kleine Laborsysteme in persönlicher Rechtsform fallen wegen der Rechtsformregel weg.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
Online-Terminbuchung
Version 2.8, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Praxissoftware, mit der die Lösung zusammenarbeitet
- Was Patienten buchen können
- Online absagen und verschieben
- Einbindung in die Praxis-Website
- Wo Buchungsdaten verarbeitet werden
- Terminerinnerungen per SMS
- Patienten können den Termin bestätigen
- Digitale Anamnese vor dem Termin
- Check-in per Smartphone
- Empfängt Buchungen aus externen Portalen
- App für Patienten
- Mehrere Sprachen für Patienten
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Identifizierung und Login der Patienten
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Praxissoftware, mit der die Lösung zusammenarbeitet
- Was Patienten buchen können
- Online absagen und verschieben
- Einbindung in die Praxis-Website
- Wo Buchungsdaten verarbeitet werden
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Identifizierung und Login der Patienten
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Eine Lösung, mit der Patienten online einen Termin bei einer Zahnarztpraxis buchen oder anfragen können, eigenständig oder in eine Praxissoftware eingebaut, mit öffentlicher Produktinformation und einem deutschen Angebot: eine deutsche Produktseite für Praxen in Deutschland mit deutschem Bezug (eine deutsche Praxissoftware genannt, deutsche Gesellschaft oder Niederlassung oder dokumentierte Nutzung in Deutschland). Eine deutsche Sprachfassung einer globalen Vorlage reicht nicht. Ein reiner Katalog oder Marktplatz, auf dem Patienten unter Praxen wählen, ist nicht dabei; verkauft derselbe Anbieter auch eine Buchungslösung an Praxen (Kalender, Widget oder Buchungslink auf der eigenen Website der Praxis), wird er für dieses Produkt aufgenommen, belegt nur mit Produkt- und Preisseiten für Praxen. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Nicht aufgenommen werden allgemeine Kalenderwerkzeuge ohne Anpassung an Gesundheit oder Zahnmedizin.
Durchsucht:
- Öffentliche Buchungs- und Schnittstellenseiten der aufgenommenen Praxissoftware (ohne Login; Grundlage der Kategorie) (Anbieterquelle)
- Öffentliche Schnittstellen- und Partnerlisten der Buchungslösungen (Anbieterquelle)
- Bundeszahnärztekammer, Landeszahnärztekammern und deutsche Fachpresse für Zahnärzte (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen auf Deutsch, zum Beispiel «online terminvergabe zahnarzt», «online terminbuchung zahnarztpraxis», «terminbuchungssystem zahnarzt» und «terminvergabe software arztpraxis» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) für dieselben Suchen (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Lösungen aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert) und aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA, die ein Angebot in Deutschland angeben (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Eigene öffentliche Seiten der Kandidaten für Praxen: zuerst das Impressum (Rechtsform), dann Produkt-, Preis- und AGB-Seiten, Auftragsverarbeitungsvertrag und Hilfeseiten ohne Login (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Es gibt keine öffentliche Liste der Buchungslösungen für Zahnarztpraxen in Deutschland.
- Viele Lösungen werden für alle Arztpraxen verkauft, und eine Anpassung an Zahnarztpraxen ist oft nur Werbetext; sie muss auf einer abrufbaren Seite stehen.
- Preise für eingebaute Buchungslösungen und Portale werden selten gesondert genannt.
- Zur Terminbuchung wurde keine amtliche Quelle abgerufen; die Kategorie enthält keine Aussagen aus amtlichen Quellen.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
Patientenkommunikation
Version 2.8, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Kanäle zu den Patienten
- Was versendet werden kann
- Antworten der Patienten
- Praxissoftware, mit der das Werkzeug zusammenarbeitet
- Automatische Terminerinnerungen
- Recall und Wiedereinbestellung
- Terminbestätigung an Patienten
- Online-Terminbuchung
- Patientenportal oder App
- Digitale Anamnese
- Zahlungslink oder Zahlung per Nachricht
- Bitte um Bewertung
- Nachsorge nach dem Termin
- Versand an Gruppen oder Kampagnen
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Einwilligung und Abmeldung bei Werbenachrichten
- Wo Nachrichtendaten verarbeitet werden
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Kanäle zu den Patienten
- Was versendet werden kann
- Antworten der Patienten
- Praxissoftware, mit der das Werkzeug zusammenarbeitet
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Einwilligung und Abmeldung bei Werbenachrichten
- Wo Nachrichtendaten verarbeitet werden
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Werkzeuge, die Terminerinnerungen, Recall, andere Nachrichten oder digitale Formulare (digitale Anamnese) von der Praxis an Patienten senden (SMS, E-Mail, App, Weblink), eigenständig oder als Modul einer Praxissoftware oder Buchungslösung dieses Leitfadens für Deutschland, mit öffentlicher Produktinformation und einem deutschen Angebot (deutsche Produktseite mit deutschem Bezug, deutsche Gesellschaft oder Niederlassung oder dokumentierte Nutzung in Deutschland). Ein Werkzeug nur für die digitale Anamnese ist dabei, wenn das Formular laut Quelle an den Patienten gesendet wird; ein Tablet nur für das Wartezimmer nicht. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Nicht dabei sind allgemeine SMS-Gateways und Newsletter-Werkzeuge ohne Gesundheitsbezug, Wartezimmer-TV und Telefonie.
Durchsucht:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb § 7 (Werbung per elektronischer Post nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung; Hintergrund; ob eine Terminerinnerung Werbung ist, sagt die Quelle nicht; nur wörtlich nach erneutem Abruf) (amtliche Quelle)
- BfDI und Datenschutzkonferenz (nur zur Frage, wer die Aufsicht führt; keine Aussage zu Anforderungen an E-Mail oder SMS mit Gesundheitsdaten) (amtliche Quelle)
- Öffentliche Nachrichten-, Recall- und Schnittstellenseiten der aufgenommenen Praxissoftware und Buchungslösungen (Anbieterquelle)
- Bundeszahnärztekammer, Landeszahnärztekammern und deutsche Fachpresse für Zahnärzte (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen auf Deutsch, zum Beispiel «digitale anamnese zahnarzt», «recall system zahnarztpraxis», «sms erinnerung zahnarzt» und «patienten app zahnarzt» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) für dieselben Suchen (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Werkzeuge aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert) und aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA, die ein Angebot in Deutschland angeben (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Eigene öffentliche Seiten der Kandidaten: zuerst das Impressum (Rechtsform), dann Produkt-, Preis- und AGB-Seiten und Auftragsverarbeitungsvertrag (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Es gibt keine öffentliche Liste der Werkzeuge für Patientenkommunikation in Deutschland.
- Keine amtliche Quelle zu sicherer E-Mail oder SMS mit Gesundheitsdaten wurde abgerufen.
- Ob KIM oder TI-Messenger für die Kommunikation mit Patienten genutzt werden können, wurde nicht untersucht; nennt eine Quelle das, wird es mit ihrem Wortlaut bei den Kanälen erfasst.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
KI-Telefonassistenz und Telefonie
Version 2.8, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Terminbuchung direkt in der Praxissoftware
- Erreichbarkeit und Anrufe außerhalb der Sprechzeiten
- Übergabe an das Praxisteam
- Aufzeichnung und Transkription von Anrufen
- Absage und Verschiebung von Terminen
- SMS an Patienten (Bestätigung oder Zusammenfassung)
- Terminerinnerungen
- Mehrere Sprachen
- Anrufstatistik und Anrufübersicht
- Antwortet mit den Informationen der Praxis
- Umgang mit akuten Zahnschmerzen
- Ausgehende Anrufe oder Rückrufe an Patienten
- Chat oder SMS als Kanal neben dem Telefon
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Regulatorischer Status
- Nutzung von Gesprächsdaten für das Modelltraining
- Gesprochenes Deutsch
- Einwilligung vor der Aufzeichnung
- Wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, und Auftragsverarbeitung
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
- Preis
- Anbindungen
- Terminbuchung direkt in der Praxissoftware
- Erreichbarkeit und Anrufe außerhalb der Sprechzeiten
- Übergabe an das Praxisteam
- Aufzeichnung und Transkription von Anrufen
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Regulatorischer Status
- Nutzung von Gesprächsdaten für das Modelltraining
- Gesprochenes Deutsch
- Einwilligung vor der Aufzeichnung
- Wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, und Auftragsverarbeitung
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Dienste, die eingehende Telefonanrufe für Zahnarztpraxen mit KI-Sprachtechnik beantworten oder bearbeiten, mit öffentlicher Produktinformation, die Praxen in Deutschland nachweislich angeboten werden und Gespräche auf Deutsch führen. Telefonieplattformen (Cloud-Telefonanlagen, IP-Telefonie) sind nur dabei, wenn sie selbst eine KI-Gesprächsbearbeitung für Praxen anbieten. White-Label-Angebote erhalten einen Eintrag, mit Rollen nur, soweit Quellen sie belegen. KI-Telefonfunktionen von Anbietern von Praxissoftware oder Terminbuchung werden unter demselben Anbieter wie in jener Kategorie geführt. Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Ein Dienst, der über eine einzelne namentlich genannte Person auftritt, wird ebenso ohne Nennung ausgelassen. Nicht dabei sind Telefonanlagen und Telefondienste ohne KI, reine Website-Chatbots und Dienste ohne Deutsch oder ohne Angebot in Deutschland.
Durchsucht:
- Strafgesetzbuch § 201 Abs. 1 Nr. 1 (Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes; Hintergrund zur Einwilligung in Gesprächsaufzeichnungen; nur wörtlich nach erneutem Abruf) (amtliche Quelle)
- BfDI, Datenschutzkonferenz und Bundesdatenschutzgesetz § 1 (Hintergrund zu Datenverarbeitung und Aufsicht; keine Aussage zu einem bestimmten Anbieter) (amtliche Quelle)
- Öffentliche Schnittstellen- und Partnerseiten der aufgenommenen Praxissoftware und Buchungslösungen (Anbieterquelle)
- Bundeszahnärztekammer, Landeszahnärztekammern und deutsche Fachpresse für Zahnärzte (nur Namen zum Prüfen; nie Quelle) (Branchenquelle)
- Websuchen auf Deutsch, zum Beispiel «ki telefonassistent zahnarzt», «ki rezeption zahnarzt», «virtuelle rezeption zahnarzt» und «cloud telefonanlage arztpraxis» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) für dieselben Suchen (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Dienste aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert) und aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA, die ein Angebot in Deutschland angeben (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Eigene öffentliche Seiten der Kandidaten: zuerst das Impressum (Rechtsform), dann Produkt-, Preis- und AGB-Seiten, Auftragsverarbeitungsvertrag und Listen der Unterauftragsverarbeiter (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Es gibt keine öffentliche Liste der KI-Telefonassistenten in Deutschland.
- Keine Hinweise einer Aufsichtsbehörde zur Aufzeichnung von Telefongesprächen oder zu KI wurden abgerufen; über den Wortlaut von § 201 StGB hinaus gibt es keine rechtliche Aussage, und Angaben zu Aufzeichnung, Einwilligung und Modelltraining geben nur den Anbieter wieder.
- Die Kategorie ist neu und ändert sich schnell; viele Dienste nennen keine öffentlichen Preise.
- Viele Dienste werden für alle Arztpraxen verkauft; eine Anpassung an Zahnarztpraxen muss auf einer abrufbaren Seite stehen.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.
Abrechnung und Zahlung
Version 2.7, 20. Oktober 2026
Kriterien
- Praxissoftware, mit der die Lösung verbunden ist
- Wo Daten verarbeitet werden, und Rolle des Anbieters
- Zahlungsarten für Patienten (gilt für zahlungslösungen, abrechnungsgesellschaften (factoring))
- Auszahlung an die Praxis (gilt für zahlungslösungen, abrechnungsgesellschaften (factoring))
- Kostenstellenrechnung (gilt für buchhaltungssysteme)
- Mehrere Gesellschaften in einem System (gilt für buchhaltungssysteme)
- Budgetplanung (gilt für buchhaltungssysteme)
- Zahlungsaufforderung per SMS oder Link (gilt für zahlungslösungen, abrechnungsgesellschaften (factoring))
- Mahnwesen und Inkasso (gilt für zahlungslösungen, abrechnungsgesellschaften (factoring))
- Forderungsankauf oder Vorfinanzierung (gilt für zahlungslösungen, abrechnungsgesellschaften (factoring))
- Ratenzahlung für Behandlungen (gilt für zahlungslösungen, abrechnungsgesellschaften (factoring))
- Selbstbedienungs-Zahlungsterminal (gilt für zahlungslösungen)
- Kartenzahlung auf Smartphone oder Tablet (SoftPOS) (gilt für zahlungslösungen)
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) (gilt für buchhaltungssysteme, abrechnungsgesellschaften (factoring))
- Kassensystem mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung (TSE) (gilt für zahlungslösungen)
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Im Kennzeichen gezählte Angaben
Dieselbe Liste für jedes Angebot in der Tabelle. Eine Lücke zählt nicht.
Buchhaltungssysteme
- Preis
- Anbindungen
- Praxissoftware, mit der die Lösung verbunden ist
- Wo Daten verarbeitet werden, und Rolle des Anbieters
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD)
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Zahlungslösungen
- Preis
- Anbindungen
- Praxissoftware, mit der die Lösung verbunden ist
- Wo Daten verarbeitet werden, und Rolle des Anbieters
- Zahlungsarten für Patienten
- Auszahlung an die Praxis
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- Kassensystem mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Abrechnungsgesellschaften (Factoring)
- Preis
- Anbindungen
- Praxissoftware, mit der die Lösung verbunden ist
- Wo Daten verarbeitet werden, und Rolle des Anbieters
- Zahlungsarten für Patienten
- Auszahlung an die Praxis
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Angegebene Reaktions- und Supportzeiten
- E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD)
- Präsenz in Deutschland (Gesellschaft, Vertrieb, Support)
Suchrahmen
Wer aufgenommen wird: Buchhaltung: Systeme mit dokumentierter Anbindung an mindestens eine Praxissoftware dieses Leitfadens für Deutschland oder mit öffentlichem Material für Zahnarztpraxen. Zahlung: Lösungen für Zahlungen von Patienten, die Zahnarztpraxen in Deutschland nachweislich angeboten werden. Abrechnungsgesellschaften: Unternehmen, die Zahnarztpraxen in Deutschland nachweislich die Abrechnung privater Rechnungen (GOZ, Eigenanteile, private Zahntechnik) anbieten, mit oder ohne Ankauf der Forderung. Nötig ist deutsche Produktinformation mit deutschem Bezug (DATEV-Export, deutsche Umsatzsteuer oder Zahlungsarten, Export aus der Praxissoftware, deutsche Gesellschaft oder Niederlassung oder dokumentierte Nutzung in Deutschland). Nur Gesellschaften sind dabei: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG, eG sowie ausländische Kapitalgesellschaften und ihre deutschen Zweigniederlassungen mit neutralem Namen. Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit natürlicher Person als Komplementär, PartG und Firmen mit dem vollen Namen einer Person werden ohne Nennung ausgelassen. Die Rechtsform wird nur aus dem eigenen Impressum gelesen, höchstens ergänzt um eine weitere eigene Rechtsseite; steht sie dort nicht, wird der Anbieter ohne Nennung ausgelassen. Zu aufgenommenen Gesellschaften werden keine Personen erfasst. Nicht dabei sind allgemeine Buchhaltungsprogramme ohne Praxissoftware-Anbindung und Gesundheitsbezug, Steuerberater, Buchhaltungsbüros, reines Inkasso, reine Abrechnungsdienste ohne Factoring, die KZV-Abrechnung in einer Praxissoftware und allgemeine Factoringgesellschaften ohne Angebot für Zahnarztpraxen.
Durchsucht:
- Öffentliche Seiten der aufgenommenen Praxissoftware zu Export an Abrechnungsgesellschaften, Buchhaltung, Zahlung und Schnittstellen (Grundlage der Kategorie) (Anbieterquelle)
- Öffentliche Schnittstellen- und Partnerlisten der Anbieter von Factoring, Buchhaltung und Zahlung (Anbieterquelle)
- Abgabenordnung § 146a (elektronische Aufzeichnungssysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung; Hintergrund; nur wörtlich nach erneutem Abruf) (amtliche Quelle)
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ «E-Rechnung» (Hintergrund; am 19.10.2026 nicht abrufbar, keine Aussage zur E-Rechnungspflicht) (amtliche Quelle)
- Bundeszahnärztekammer, KZBV und deutsche Fachpresse für Zahnärzte (Hintergrund und Namen zum Prüfen; nie Quelle für Factoring oder Umsatzsteuer) (Branchenquelle)
- Websuchen auf Deutsch, zum Beispiel «zahnärztliche abrechnungsgesellschaft», «factoring zahnarzt», «kartenterminal zahnarztpraxis» und «buchhaltung zahnarztpraxis» (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- DataForSEO (Deutschland, Sprache Deutsch) für dieselben Suchen (nur zur Suche nach Kandidaten, nie als Quelle) (nur zur Suche)
- Abrechnungs-, Buchhaltungs- und Zahlungslösungen aus der Namensliste des Leitfadens (nicht recherchiert) und aus den Leitfäden für Norwegen, Schweden, Dänemark und die USA, die ein Angebot in Deutschland angeben (erneut anhand von Seiten für Deutschland geprüft) (Rechercheansatz)
- Eigene öffentliche Seiten der Kandidaten: zuerst das Impressum (Rechtsform), dann Produkt-, Preis-, AGB- und Schnittstellenseiten (Anbieterquelle)
Bekannte Lücken
- Es gibt keine öffentliche Liste der Abrechnungsgesellschaften, Buchhaltungs- und Zahlungslösungen für Zahnarztpraxen in Deutschland.
- Die FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zur E-Rechnung war nicht abrufbar; Umsatzsteuergesetz, GoBD und das Register der BaFin wurden nicht gelesen, daher sagt der Leitfaden nichts zu Pflichten, Steuerbefreiungen oder Erlaubnissen.
- Preise für Factoring werden oft individuell vereinbart; für viele Anbieter wurde kein öffentlicher Preis gefunden, oder es gibt den Preis nur auf Anfrage.
- Bietet eine Praxissoftware selbst Factoring über einen Partner an, wird das als Angabe der Praxissoftware geführt, nicht als eigenes Angebot, es sei denn, die Abrechnungsgesellschaft belegt das Angebot selbst.
- Anbieter, die ihre Rechtsform nicht im eigenen Impressum angeben, sowie Einzelunternehmen, e.K., GbR, OHG, KG mit einer natürlichen Person als Komplementär, PartG und Gesellschaften mit dem vollen Namen einer Person in der Firma werden ohne Nennung ausgelassen, sodass einige tatsächliche Anbieter aus diesem Grund fehlen.